01
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung?
Ja, eine Verordnung ist notwendig. Die logopädische Therapie ist eine medizinische Heilmaßnahme und muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden (z. B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO, Neurologe).
Bitte bringen Sie diese zu ihrem ersten Termin mit.
02
Was passiert bei dem ersten Termin?
Das erste Kennenlernen dient einem ausführlichen Gespräch, bei dem ich mir einen Überblick darüber verschaffe, welche Schwierigkeiten vorliegen, wie lange diese bereits bestehen und ob es Vorerkrankungen oder frühere Therapien gab. Anschließend erfolgt eine erste logopädische Diagnostik.
Darüber hinaus besprechen wir organisatorische Themen wie den Behandlungsvertrag, Datenschutz, mögliche Zuzahlungen sowie die Terminplanung für die weiteren Sitzungen. Ziel ist es, eine vertrauensvolle Basis zu schaffen und einen individuell abgestimmten Therapieplan zu entwickeln. Für Ihre Fragen ist währenddessen natürlich jederzeit Gelegenheit.
03
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Je nach Verordnung dauert eine Sitzung in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten.
04
Was kann ich als Elternteil zuhause unterstützend tun?
Als Elternteil sind Sie meine Co-Therapeutin bzw. mein Co-Therapeut – das heißt: Ich leite an, erkläre die Übungen und gebe Tipps, wie Sie zu Hause gezielt mit Ihrem Kind üben können. Ihre Unterstützung im Alltag ist ein zentraler Bestandteil des Therapieerfolgs.
Es ist von großer Bedeutung, dass die Inhalte der Therapie auch außerhalb der Sitzungen gefestigt werden. Durch regelmäßiges, spielerisches Üben in vertrauter Umgebung können Fortschritte schneller erreicht und dauerhaft gesichert werden.
Bringen Sie gern auch Ihre Fragen, Beobachtungen oder Unsicherheiten mit zur nächsten Stunde – wir besprechen alles gemeinsam in Ruhe.
05
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid – telefonisch, per E-Mail oder persönlich. So kann ich besser planen und den Termin eventuell an andere Patient*innen vergeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung gestellt werden, da sie kurzfristig nicht neu vergeben werden können.
06
Wie läuft die Abrechung mit den Krankenkassen ab?
Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung erhalten haben, rechne ich direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Erwachsene ab 18 Jahren leisten in der Regel eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 % des Rezeptwerts plus 10 € Verordnungsgebühr, sofern keine Befreiung vorliegt (bitte ggf. Nachweis mitbringen).
Bei privat Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen auf Grundlage einer Honorarvereinbarung. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Erstattung durch Ihre Kasse.
Beihilfe-Berechtigte (z. B. Beamte) reichen die Rechnung ebenfalls selbst bei ihrer Beihilfestelle bzw. privaten Versicherung ein. Auch hier empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit Ihrer Versicherung zur Kostenübernahme.
💳 Hinweis zur Zahlung: In meiner Praxis steht ein EC-Kartengerät zur Verfügung. Sie können Zuzahlungen oder private Leistungen bequem per Karte bezahlen.
